Teil 6 – Was bei der Bauabnahme protokolliert werden muss
Die wichtigsten Infos
Hat der Verleger seine Arbeit verrichtet, folgt noch ein letzter Schritt, bei dem es einige Dinge zu beachten gibt: Die Abnahme des Bauherrn sollte protokolliert und von beiden Parteien unterschrieben werden, damit im Nachhinein keine Uneinigkeiten entstehen können. Das Abnahmeprotokoll ist ähnlich dem einer Wohnungsübergabe.
Genauigkeit zahlt sich aus
Zunächst wird der Zustand des Bodenbelags so präzise wie möglich beschrieben. Hier werden auch eventuelle Schäden wie z.B. Risse oder abgeschlagene Kanten an Fliesen oder Terrassenplatten dokumentiert. Am besten nehmen Sie einen Metermaß und eine Wasserwaage zur Hilfe. Halten Sie auch fest, wer für die Beseitigung der Mängel verantwortlich ist (dieser Abschnitt richtet sich auch nach den Vertragskonditionen) und welche Restleistungen vom Verleger zu erbringen sind. Wenn Uneinigkeit über gewisse Punkte herrscht, halten Sie auch dies im Protokoll fest. Machen Sie unbedingt Fotos von allen Auffälligkeiten und dokumentieren Sie den Ist-Zustand des Bodens so genau es geht. Wenn Sie unsicher sind, können Sie einen Sachverständiger oder einen Fachkundigen zur Abnahme mitnehmen.
Checkliste zur Bauabnahme
Gehen Sie zum Schluss noch einmal die Checkliste durch:
- Wurde der Boden gereinigt und von Zementschleiern befreit?
- Sind Flecken vorhanden, die sich nicht ohne weiteres beseitigen lassen?
- Ist die Verfugung einheitlich, der Boden eben? Wurde der Naturstein imprägniert?
Lassen Sie sich jeden dieser Punkte bestätigen und schreiben Sie auch diese ins Protokoll. Wenn der Verleger seine Unterschrift abgegeben hat, sind Sie auf der sicheren Seite.
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